Fristablauf für Lobbyregister des Bundestages
01.03.2022 Das neue Lobbyregister des Bundestages ist zum Jahresbeginn gestartet. Professionelle Interessenvertreter waren verpflichtet, sich dort bis spätestens 01.03.2022 einzutragen. Nach einem Monat hatten sich in dem öffentlich einsehbaren Verzeichnis 233 Unternehmen, Verbände, Vereinigungen, Organisationen, Netzwerke und Einzelpersonen eingetragen. Sie gaben insgesamt 913 Personen an, die mit Interessenvertretung beschäftigt sind. Zum Fristablauf gab es rund 2400 Einträge - deutlich weniger als erwartet. Es sollen mehr als 8350 Menschen unmittelbar als Lobbyisten gegenüber der Bundesregierung oder dem Deutschen Bundestag tätig. Für diese gelten ab sofort neue Transparenzregeln. Interessenvertreter von Unternehmen, Verbänden, Organisationen und Vereinen drohen von nun an Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie nicht im neuen Lobbyregister des Bundestags und der Bundesregierung registriert sind. Das öffentlich einsehbare Lobbyregister soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Zu erläutern sind auch der Interessenbereich und die Tätigkeit. Lobbyisten werden zudem verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Zu den bereits Registrierten gehört auch die Organisation Lobby Control, die sich seit Jahren für mehr Transparenz in der Politik stark macht. Mit einem angegebenen finanziellen Aufwand für Lobbytätigkeit von bis zu 280.000 Euro und 11 bis 20 Beschäftigten im Bereich der Interessenvertretung im Jahr 2020 gehört sie sogar zu den größeren Einflussnehmern. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat im Jahr 2020 nach eigenen Angaben 7,88 bis 7,89 Millionen Euro in Lobbytätigkeit investiert und beschäftigt dafür bis zu 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. - Quelle: BT -