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Formulierungshilfen für Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Das Bundeskabinett hat Formulierungshilfen für ein »Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften« beschlossen. Der Beschluss beinhaltet neue Regelungen zur Versorgungssicherheit, mit denen Kraftwerksbetreiber gezwungen werden, Kraftwerksstilllegungen zu unter lassen. Das Ziel der Versorgungssicherheit sei richtig, meint Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU, allerdings dürfe diese nicht im regulatorischen Aktionismus untergehen - zumal das Abschaltverbot für den jetzt kommenden Winter noch gar nicht greifen kann.

Um die Versorgungssicherheit der Wirtschaft und Privathaushalte weiterhin zu garantieren, sind flexible und hocheffiziente Kraftwerke notwendig, die die Stromeinspeisung aus fluktuierenden erneuerbaren Energien bei Bedarf ausgleichen. Dafür werden aber langfristig stabile und berechenbare wirtschaftliche Rahmenbedingungen für bestehende Kraftwerke und für Investitionen in den Neubau gebraucht. Der Beschluss sei ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen, der den Wettbewerb am Energiemarkt weiter einschränke, anstatt ihn zu stärken, so Reck und verweist auf die von VKU und BDEW gemeinsam erarbeiteten Vorschläge. Man solle zunächst über ein neues, integriertes Marktdesign diskutieren. Man brauche wettbewerbliche Elemente, statt weitreichender, mit heißer Nadel gestrickter regulatorischer Eingriffe in den deutschen Energiemarkt. Aus diesem Grund habe der VKU ein umfangreiches Gutachten zu einem zukunftsfähigen Energiemarktdesign in Auftrag gegeben, das Anfang 2013 vorgestellt wird.

- vku -

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