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Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen werden nicht gekürzt

30.06.2016 Die Fördersätze für Photovoltaik- Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016 in Betrieb genommen werden, sind nach Bekanntgabe der BNetzA vom 30.06.2016 nicht zu kürzen.

Der Zubau der vergangenen zwölf Monate liegt mit etwa 1.366 Megawatt mehr als 1.000 Megawatt unterhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt und stagniert damit auf niedrigem Niveau. Seit dem 1. Oktober 2015 wurden die Fördersätze nicht mehr abgesenkt. Maßgeblich für die monatliche Anpassung der Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen ist der Zubau der letzten zwölf Monate. Die Zubauzahlen setzen sich zusammen aus den Anlagen im Photovoltaik-Melderegister und den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Anlagenregister. Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die in den Monaten Juni 2015 bis Mai 2016 gemeldeten Zahlen berücksichtigt worden. Bewegt sich der Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt ansteigt.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden.

- ba -

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