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EuGH überträgt künftig live Urteilsverkündungen

26.04.2022 Der Europäische Gerichtshof (EuGH) möchte den Zugang der Öffentlichkeit zu seiner Rechtsprechungstätigkeit erleichtern. Hierzu bietet er ab dem 26.04.2022 ein Streaming-System an. Die Verkündung der Urteile des EuGH und die Verlesung der Schlussanträge der Generalanwälte sollen auf der Website des Gerichtshofs live übertragen werden. Sie erfolgt derzeit nur bei Rechtssachen, die der Großen Kammer zugewiesen wurden, und startet laut EuGH jeweils zu Beginn der Sitzungen entsprechend den im Gerichtskalender angegebenen Zeiten. Die mündlichen Verhandlungen in Rechtssachen der Großen Kammer des Gerichtshofs sollen während einer Pilotphase von sechs Monaten grundsätzlich ebenfalls - zeitversetzt - übertragen werden. Die Sitzungen könnten entweder am selben Tag ab 14.30 Uhr (bei vormittags stattfindenden Sitzungen) oder am folgenden Tag ab 9.30 Uhr (bei nachmittags stattfindenden Sitzungen) verfolgt werden, sind jedoch anschließend nicht mehr abrufbar. Die Übertragungen sollen es den Bürgern ermöglichen, die Sitzungen so zu verfolgen, als wären sie physisch anwesend, so der EuGH in seiner Mitteilung. Die Verhandlungen würden daher simultan in die Sprachen verdolmetscht, die für den reibungslosen Ablauf der Sitzung erforderlich sind. - EuGH -

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