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EU-Staaten teilen Mehrwertsteuer aus Online-Handel ab Januar gerechter auf

05.01.2015 Neue Mehrwertsteuerregeln in der EU sollen für eine gerechtere Verteilung der Steuereinnahmen aus dem Online-Handel sorgen.

»Bisher ging ein Großteil der Mehrwertsteuereinnahmen für grenzüberschreitende Online-Einkäufe an steuergünstige Mitgliedstaaten, wo große E-Commerce- Firmen sitzen. Ab Januar werden die neuen Regeln diese Verzerrung korrigieren und eine faire Verteilung der Steuereinnahmen gewährleisten«, sagte Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll, am Freitag in Brüssel. »Viele Mitgliedstaaten werden sehen, dass ihre Mehrwertsteuereinnahmen steigen.«

Seit dem 1. Januar 2015 fällt die Mehrwertsteuer auf alle Telekommunikationsdienste und elektronisch erbrachten Dienstleistungen dort an, wo der Kunde ansässig ist, und nicht mehr am Ort des Dienstleistungserbringers. Diese bereits 2008 von allen Mitgliedstaaten einstimmig beschlossene Änderung führt nach Ansicht der Kommission zu ausgewogenerem Wettbewerb für Unternehmen und mehr Steuergerechtigkeit.

Parallel dazu wird eine einzige Anlaufstelle eingerichtet, was helfen soll die Kosten und den Verwaltungsaufwand für die betroffenen Unternehmen erheblich zu senken. Über diese Anlaufstelle können Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern elektronische Dienstleistungen erbringen, ihre gesamte Mehrwertsteuer im eigenen Mitgliedstaat anmelden und abführen.

- ha -

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