EU-Länderbericht Deutschland 2016
26.02.2016 Die EU-Kommission hat die Länderberichte für das Europäische Semester 2016 veröffentlicht. Die Berichte sollen als Grundlage für den Dialog mit den Mitgliedstaaten über deren nationale politische Strategien dienen und im späten Frühjahr in die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission münden. Sie würden diesen jedoch nicht vorgreifen.
In dem als Arbeitsunterlage der Dienststellen der Europäischen Kommission vorliegenden Bericht für Deutschland 2016 wird in Ziffer 3.4 zu dem Thema Energie u.a. auf die Stabilisierung der Kostenentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien durch das EEG 2014 hingewiesen. Die 2014 vorgenommene Re form stelle die kostengünstigsten Technologien für erneuerbare Energien (Wind kraftanlagen an Land und Solaranlagen) in den Vordergrund und verpflichte größere Produzenten erneuerbarer Energien, ihren Strom direkt auf dem Markt zu verkaufen. Die künftige Entwicklung der Kosten müsse jedoch sorgfältig überwacht werden, insbesondere im Hinblick auf die weitere Unterstützung bestehender Anlagen und den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie. So heißt es in dem Bericht weiter: »Die bessere Integration der erneuerbaren Energien in den Markt und die Schaffung marktgestützter Anreize für die Zuteilung neuer Erzeugungskapazitäten beim Übergang von Einspeisevergütungen zu Ausschreibungsverfahren bleiben eine Herausforderung.
Die für weite Teile der Industrie geltenden Befreiungen von der EEG-Umlage führen zu einer weiteren Verteuerung des Stroms für andere gewerbliche sowie für die privaten Stromverbraucher und können falsche Preissignale geben. Wie bereits im Länderbericht 2015 dargelegt, zeigen diese höheren Stromkosten insbesondere unmittelbare negative Auswirkungen auf das verfügbare Nettoeinkommen der Haushalte. Die künftige Nutzung von Auktionen als Standardverfahren für die Zuteilung der Förderung und die partielle Öffnung der Förderregelung dürften zu einem weiteren Rückgang der Kosten führen.
Der Ausbau der Energieinfrastruktur wird fortgeführt, erfolgt aber mit erheblichen Verzögerungen. Etwa 30% der im Jahr 2009 im Energieleitungsausbaugesetz vorgesehenen Projekte für den Ausbau des Netzes auf Höchstspannungsebene wurden umgesetzt. Das ursprüngliche Ziel einer Durchführung von 50% bis 2016 wurde auf 40% verringert, doch ist noch ungewiss, ob dieses Ziel erreicht werden kann. Die nationalen Netzentwicklungspläne umfassen Projekte zur Beseitigung bestehender Engpässe. Die meisten Projekte befinden sich jedoch noch in einer frühen Entwicklungsphase, was zu dem Rückstand bei den öffentlichen Investitionen beiträgt (…). Der Widerstand der Öffentlichkeit und der Mangel an entschlossenen Maßnahmen seitens der Bundesländer haben die Durchführung erheblich verzögert. Die im Juli 2015 getroffene politische Entscheidung, unterirdischen Hochspannungsstromleitungen den Vorzug zu geben, dürfte dazu beitragen, einen Teil des öffentlichen Widerstands zu überwinden, aber sie wird auch neue Planungsverfahren erfordern, die den Ausbau des Stromnetzes weiter verzögern, die Investitionskosten deutlich steigern und die Verbraucherpreise somit erhöhen könnten.
Der zunehmende Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen in Deutschland hat zusätzliche Herausforderungen in Bezug auf Netzmanagement und -stabilität mit sich gebracht und bewirkt, dass der inländische und der grenzüberschreitende Ausbau des Stromnetzes noch wichtiger werden.
Die zwischen Nord- und Süddeutschland bestehenden wachsenden Ungleichgewichte bei Stromangebot und -nachfrage, die auch in den kommenden Jahren nicht durch die Entwicklung neuer Infrastruktur beseitigt werden, haben sowohl innerhalb Deutschlands als auch bei den Nachbarländern zu einer Zunahme der strukturellen Netzengpässe geführt. Die derzeitigen nationalen Regelungen für das Engpassmanagement und die Abgrenzung der Gebotszonen in Mitteleuropa tragen den tatsächlichen Engpässen nicht in angemessener Weise Rechnung, so dass grenzüberschreitende Stromflüsse behindert werden. Es besteht noch keine regionale Lösung für das Management der derzeitigen Engpassprobleme, auf die sich alle betroffenen Länder verständigen würden.«
Darüber hinaus vermerkt der Bericht die Verbesserungswürdigkeit der Transportkapazitäten des Gasnetzes, insbesondere von Nord nach Süd, des Verteilungssystems in Süddeutschland und der Interkonnektivität mit den Nachbarländern, auch entgegen der Hauptflussrichtung. Neben den »Vorhaben von gemeinsamem Interesse« mit Polen, Österreich, Belgien, den Niederlanden und Norwegen führt der Bericht die intensivere Koordinierung der Energiepolitik mit den Nachbarländern an. Im Rahmen der Förderung der Sicherheit der Energieversorgung und der er neuer - baren Energien wird auf die Öffnungsklausel im EEG 2014 verwiesen, nach der auch außerhalb Deutschlands erzeugter Strom aus erneuerbaren Quellen gefördert wird. Zudem habe das BMWi in dem im Juli 2015 veröffentlichten Weißbuch über die Gestaltung des Strommarkts den Weg zu einem Energy-Only-Markt aufgezeigt. In diesem Zusammenhang sollte die regionale Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den benachbarten Mitgliedstaaten im Interesse der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit der Stromversorgung weiter gesteigert werden. Diese Grundsätze müssten sich auch in den für das Frühjahr 2016 geplanten Rechtsvorschriften für den Strommarkt niederschlagen.
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