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EU-Kommission genehmigt Förderungen des KWKG 2016

Untersuchung zu gewährten Ermäßigungen der KWK-Umlage für energieintensive Industrieunternehmen eingeleitet

24.10.2016 Die Europäische Kommission hat die von Deutschland geplante Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Grundlage der EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Die Regelung werde eine Verbesserung der Energieeffizienz, geringere CO2-Emissionen und eine bessere Integration des KWK-Stroms in den Strommarkt bewirken, ohne dabei den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu beeinträchtigen. Gleichzeitig hat die Kommission jedoch eine eingehende Prüfung der bestimmten Verbrauchern gewährten Ermäßigungen von der zur Finanzierung der Förderung erhobenen Umlage eingeleitet.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager stellte hierzu fest: »KWK-Anlagen erzeugen nicht nur Strom, sondern ermöglichen auch die Nutzung der dabei erzeugten Wärme. Die von uns heute genehmigte deutsche Regelung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung kann einen wichtigen Beitrag zu den Energie- und Klimazielen der EU leisten. Sie verbessert die Integration der hocheffizienten Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen in den Markt und hält die den Kunden berechneten Strompreise niedrig. Wir müssen jedoch eingehend prüfen, wie sich die bestimmten Verbrauchern gewährten Ermäßigungen der Umlage, mit der die Regelung finanziert wird, auf den Wettbewerb auswirken.«

Das von der Kommission geprüfte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 (KWKG 2016) beinhaltet staatliche Beihilfen für die Betreiber neuer und modernisierter hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, wenn diese ihre Anlagen nicht mit Stein- und Braunkohle betreiben. Zudem werden auch der Neu- und der Ausbau von energieeffizienten Fernwärme- und Fernkältenetzen sowie der Bau und die Nachrüstung von Wärme- und Kältespeichern staatlich gefördert. Das KWKG 2016 sieht darüber hinaus auch staatliche Beihilfen für bestehende gasbetriebene hocheffiziente KWK-Anlagen vor, die für Fernwärmezwecke eingesetzt werden. Deutschland hat der Kommission aufgezeigt, dass diese Anlagen ihre Produktion ohne die beschränk te Förderung aufgrund ihrer höheren Produktionskosten und der niedrigen Strompreise einstellen müssten. Auf dieser Grundlage hat die Kommission festgestellt, dass die Förderung angemessen und erforderlich ist, um eine erhebliche Steigerung der CO2-Emissionen in Deutschland zu verhindern, und dass sie mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Die Förderungen des KWKG 2016 werden durch eine Umlage auf den Stromverbrauch finanziert, die von den Netzbetreibern als Aufschlag auf die Netzentgelte erhoben wird. Im Jahr 2016 beläuft sich diese KWK-Umlage auf 0,445 Cent/kWh. Das Gesetz sieht Ermäßigungen für Verbraucher mit ho hem Jahresverbrauch und für energieintensive Industrieunternehmen vor, die nach Auffassung der Kommission staatliche Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften darstellen. Die Kommission wird nun eingehender überprüfen, ob diese Ermäßigungen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind, insbesondere ob sie angemessen und erforderlich sind und sich auf den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht übermäßig auswirken. Die Einleitung dieses Prüfverfahrens lässt keine Rückschlüsse auf das Ergebnis der Untersuchung zu. Deutschland und andere Beteiligte erhalten dadurch Gelegenheit, zu diesen Regelungen Stellung zu nehmen und Informationen vorzulegen, die zu einem besseren Verständnis der Auswirkungen der genannten Ermäßigungen auf den Wettbewerb beitragen können.

- ha -

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