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EU-Kommission genehmigt Förderung von 20 Offshore-Windparks in Deutschland als staatliche Beihilfen

16.04.2015 Die Pläne Deutschlands die Errichtung von 20 Offshore-Windparks (17 Windparks sind in der Nordsee und drei in der Ostsee geplant) staatlich zu fördern, stehen nach der Entscheidung der Europäische Kommission im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften. Nach Auffassung der Kommission wird das Vorhaben die Energie- und Umweltziele der Union fördern, ohne dabei den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu behindern. Deutschland hatte bereits im Oktober 2014 seine Absicht dargelegt, die Errichtung und den Betrieb mehrerer Offshore-Windparks zu fördern. Die Beihilfen sollen Betreibern zusätzlich zu dem Marktpreis für Strom in Form einer Prämie gewährt werden.

Die Kapazität der einzelnen Windparks reicht von 252 Megawatt (MW) bis 688 MW. Insgesamt werden durch die Projekte bis zu 7 Gigawatt (GW) an erneuerbaren Energieerzeugungskapazitäten erreicht. Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 29,3 Mrd. €. Alle Windparks sollen bis spätestens Ende 2019 mit der Stromerzeugung beginnen. Auf diese Weise sollen jährlich insgesamt 28 Terawattstunden (TWh) Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden, was nahezu 13 Prozent des im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energie aufgeführten Szenarios für erneuerbare Energien in Deutschland im Jahr 2020 entspricht.

Die Kommission hat die Projekte nach ihren im Juli 2014 in Kraft getretenen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen geprüft und festgestellt, dass sie einen Beitrag zur Verwirklichung der für 2020 gesetzten Ziele Deutschlands für erneuerbare Energien leisten, ohne dabei den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Insbesondere hat die Kommission die Beihilfen daraufhin überprüft, ob sie auf dasjenige Maß beschränkt sind, das für die Verwirklichung der Investition erforderlich ist. Die Höhe der dank der Prämie erreichbaren Renditen für die Investoren wurde in Einklang mit den von der Kommission bereits zuvor für vergleichbare Projekte gebilligten Renditen auf das Maß reduziert, das notwendig ist, um jedes Projekt zu verwirklichen. Zudem berücksichtigte die Kommission auch, dass diese Projekte neuen Energieversorgern den Eintritt in den deutschen Stromerzeugungsmarkt ermöglichen. Dies wird sich positiv auf den Markt auswirken.

Die o.g. Projekte werden im Rahmen des deutschen Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) 2014 durchgeführt, das die Kommission im Juli 2014 genehmigt hat. Die 20 Projekte wurden bei der Kommission einzeln angemeldet und gesondert von der allgemeinen Regelung geprüft, da sie den in den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen festgelegten Schwellenwert von 250 MW überschreiten.

- ha -

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