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Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen

Ausschließlich Zuschläge für Solaranlagen

15.04.2018 Die Bundesnetzagentur hat am 12.04.2018 die Zuschläge der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen veröffentlicht. Es haben ausschließlich Gebote für Solaranlagen Zuschläge erhalten. Dazu Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: »Im Wettstreit setzt sich eben die Technologie durch, die zu den geringsten Kosten anbieten kann«. Hinzu kommt, dass, anders als bei den regulären Ausschreibungen, bei der gemeinsamen Ausschreibung bei Geboten für Windenergieanlagen an weniger ertragsstarken Standorten die Nachteile nach dem Zuschlagsverfahren nicht ausgeglichen werden können.

Insgesamt sind 36 Gebote für Solaranlagen und 18 Gebote für Windenergieanlagen an Land eingegangen, wie die Agentur mitteilt. Das Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt war doppelt überzeichnet. Der mengengewichtete Gebotswert betrug für Solaranlagen 4,82 ct/kWh und für Windenergieanlagen an Land 7,23 ct/kWh. In dem Ausschreibungsverfahren wurden zu dem die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete als Instrument eingeführt. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen, wurden mit einem Gebotsaufschlag belegt und damit ihre Zuschlagschancen reduziert. Diese Modifizierung betraf eine Windkraftanlage, die ansonsten hätte bezuschlagt werden können.

Im Ergebnis wurden 32 Zuschläge für Solaranlagen in einem Umfang von 210 Megawatt erteilt. Fünf Gebote, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich in einem Umfang von 31 Megawatt auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und drei mit einem Umfang von 17 Megawatt in Baden-Württemberg. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 4,67 ct/kWh; 0,34 ct/ kWh höher als in der letzten reinen Solar-Ausschreibung mit 4,33 ct/kWh. Der niedrigste Zuschlagswert liegt bei 3,96 ct/kWh; der höchste Zuschlagswert beträgt 5,76 ct/kWh.

- ba -

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