Ergebnisse der 2. Ausschreibung für Offshore-Windparks
30.04.2018 Die Bundesnetzagentur hat am 27.04.2018 die Zuschläge in der zweiten Ausschreibung für Offshore-Windparks bekannt gegeben. Mit 4,66 ct/kWh liegt der mittlere gewichtete Zuschlagswert über dem entsprechenden Wert der ersten Ausschreibung 2017 von 0,44 ct/kWh. Dabei sei zu berücksichtigen, so die BNetzA, dass im Vergleich zur ersten Ausschreibung weniger Gebote abgegeben wurden, da nur bestehende Projekte teilnehmen konnten, die in der ersten Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten hatten. Zudem waren, anders als in der ersten Ausschreibung, Gebote von Offshore-Windparks in der Ostsee bevorzugt zu bezuschlagen. Nach dieser sogenannten »Ostseequote« waren nach Angaben der BNetzA von dem insgesamt zur Verfügung stehenden Ausschreibungsvolumen mindestens 500 Megawatt Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen.
Unter Berücksichtigung des verfügbaren Ausschreibungsvolumens von 1.610 Megawatt und der noch freien Kapazität der Anbindungsleitungen konnten sechs Gebote bezuschlagt werden. Der niedrigste Gebotswert beträgt 0,00 ct/ kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 9,83 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert beträgt 4,66 ct/kWh. Von den bezuschlagten Projekten liegen jeweils drei in der Nord- bzw. Ostsee. Eine Losentscheidung zwischen Geboten mit demselben Gebotswert war nicht erforderlich.
Mit dem Zuschlag erhalten die Projekte neben dem Anspruch auf die EEG-Förderung auch einen - vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten - Netzanschluss und die Möglichkeit, ihren Windpark über 25 Jahre zu betreiben, wie die BNetzA feststellt. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betont, dass ein Bau einer zusätzlichen Anbindungsleitung in der Nordsee nicht erforderlich sei. Er wertet als erfreuliches Ergebnis, dass durch die zweite Ausschreibung die freien Kapazitäten auf mehreren vorgesehenen Anbindungsleitungen fast vollständig ausgenutzt würden, was unnötige Leerstandskosten vermeide.
Mit der nun abgeschlossenen zweiten Ausschreibung endet die sogenannte Übergangsphase, in der insgesamt 3.100 Megawatt unter bestehenden Projekten ausgeschrieben worden waren. Als »bestehende Projekte« gelten Offshore- Windparks, die bereits vor dem 01.08.2016 genehmigt oder planfestgestellt wurden oder für die zumindest ein Erörterungstermin durchgeführt wurde. Für Offshore-Windparkprojekte, die ab 2026 in Betrieb gehen, erfolgt die Ausschreibung ab 2021 im sogenannten »zentralen Modell«.
BDEW fordert Anpassungsbedarf am Gesetzesrahmen
Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, mahnt, dass dringender Anpassungsbedarf am Gesetzesrahmen deutlich werde: »Unter dem heutigen Förderregime für Erneuerbare Energien müssen klare Kriterien geschaffen werden, damit eine Differenzierung zwischen den Null- Cent-Geboten möglich wird. Der weitere Zubau der Offshore-Windenergie darf nicht dem Los überlassen werden.« Hintergrund sei die Vorgabe des § 22 WindSeeG. Danach bildet der niedrigste Zuschlag der letzten Auktion den Höchstwert für die künftigen Ausschreibungsrunden. Dieser würde dann bei null Cent liegen.
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