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Erdkabel-Methodik beim Stromnetzausbau

BNetzA veröffentlicht Positionspapier:

26.04.2016 Die BNetzA hat ein Positionspapier veröffentlicht, das die rechtlichen und methodischen Anforderungen für die Erdverkabelung von Gleichstromleitungen festlegt. Dabei wurden 84 Stellungnahmen von Behörden, Verbänden, Hochschulen, Unternehmen und Bürgerinitiativen ausgewertet. Ziel ist, die Anforderungen für die Planung transparent festzulegen und eine einheitliche Grundlage für die Netzbetreiber zu schaffen. Die BNetzA ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Das Positionspapier kann auf der Internetseite der BNetzA unter www.netzausbau.de/erdkabel-methodik abgerufen werden.

Zu den Kernpunkten des Papiers zählt die Ausgestaltung der gesetzlich vorgesehenen Suche nach einem möglichst geradlinigen Verlauf des Erdkabels zwischen Anfangs- und Endpunkt der Stromleitung, um die Eingriffe in Natur und Landschaft zu reduzieren und die Kosten zu verringern. Hieraus hat die BNetzA nun abgeleitet, wie der Untersuchungsraum strukturiert werden kann. Dabei kann die Rücksichtnahme auf Siedlungen, Wald- oder Wasserschutzgebiete, ein Abweichen von einer geradlinigen Verbindung notwendig machen. Die Realisierung als Freileitung sind von den Netzbetreiber nur im Ausnahmefall zu prüfen. Zum Beispiel, wenn eine geschützte Tierart oder Vogelschutzgebiete eine Erdverkabelung unmöglich machen oder eine Gebietskörperschaft explizit die Prüfung eines Freileitungsabschnittes fordert. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Annäherung einer Freileitung an eine Wohnsiedlung.

Hintergrund ist die vom Gesetzgeber am 31.12.2015 beschlossene Erweiterung, Erdkabel auf der Höchstspannungsebene einzusetzen. Bestimmte Gleichstromtrassen sollen künftig vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung realisiert werden, um die Akzeptanz zu vergrößern und damit den Netzausbau zu beschleunigen. Ausnahmen können jedoch etwa bei Nutzung von Bestandstrassen in Betracht kommen.

- ba -

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