E.on klagt gegen Atomausstieg
15.11.2011 Als Erster der vier Kernkraftwerkbetreiber in Deutschland hat E.on eine Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingelegt. Der Konzern sieht in dem geforderten schnellen Atomausstieg einen Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht, der ohne entsprechende Entschädigung verfassungswidrig wäre. Der Düsseldorfer Konzern stützt sich bei seiner 276 Seiten starken Klage in Karlsruhe auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers und ehemaligen CDU-Politikers Rupert Scholz und des Verwaltungsrechtlers Christoph Moench. Sie sehen das Grundgesetz gleich an zwei Stellen verletzt: Das Abschalten von acht Reaktoren und die verkürzten Restlaufzeiten für alle anderen Meiler schränke sowohl das Grundrecht auf Eigentum wie auch die Berufsfreiheit »massiv ein«. »Zugleich erwachsen den Betreibern Vermögensverluste von enteignungsrechtlicher Qualität«, schreibt Scholz in einem Kommentar in der »Financial Times Deutschland«.