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Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt um 1,8 Prozent

Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober 2013 jeweils zum Monatsersten um 1,8 Prozent sinken.

»Der Zubau an Photovoltaik-Anlagen hat sich in diesem Jahr abgeschwächt. Allerdings wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum wieder überschritten. Die Überschreitung war jedoch nicht mehr so hoch wie bei den letzten Festsetzungen. Erstmals wird die Vergütung im Oktober 2013 für große Dachanlagen von 1 MW bis 10 MW und Freiflächenanlagen bis 10 MW unter 10 Cent pro kWh fallen«, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung.

- bnetza -

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