Die Regulierung von Wasserstoffnetzen
27.07.2021 Die jetzt in Kraft getretenen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) übertragen der Bundesnetzagentur (BNetzA) neue Aufgaben im Bereich der Regulierung von Wasserstoffinfrastrukturen. Damit sollen die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zügigen Markthochlauf für Wasserstoff geschaffen werden. Die neuen Regelungen sehen dabei eine freiwillige Regulierung für ihre Wasserstoffnetze in Form einer Opt- Lösung vor. Netzbetreiber können für ihre Infrastruktur dabei eine Erklärung zur Regulierung nach dem EnWG abgeben. Auch Betreiber von Wasserstoffspeicheranlagen können erklären, dass der Zugang zu ihren Anlagen entsprechend den Regelungen des EnWG erfolgen soll. Die BNetzA entscheidet durch Beschluss. Die Opt-In-Erklärung wird wirksam, wenn erstmals eine positive Bedarfsprüfung nach § 28p EnWG vorliegt. Das bedeutet, dass auch wenn es für Wasserstoff bisher keinen eigenen Netzentwicklungsplan gibt, Be darf und Dimensionierung vorab plausibilisiert werden. Die Behörde hat eine Liste der erforderlichen Unterlagen und weitere Details veröffentlicht. Durch einen jährlichen Plan-Ist-Kostenabgleich will die BNetzA eine stabile und zukunftssichere Finanzierung der regulierten Wasserstoffinfrastruktur sicherstellen. Die Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der Kosten und Entgelte bleiben allerdings einer Verordnung durch die Bundesregierung vorbehalten. Die Neuregelung sieht eine Ad-hoc-Bedarfsprüfung der einzelnen Infrastrukturvorhaben durch die BNetzA vor, die eine rasche, transparente und verbindliche Bestätigung der geplanten Projekte ermöglicht. Dies soll der erwarteten Dynamik des Infrastrukturaufbaus und des Wasserstoff-Markthochlaufs Rechnung tragen. Eine Beschreibung der Prozessschritte, die im Rahmen der »Opt-In-Erklärung« und der Ad-hoc-Bedarfsprüfung erforderlich sind und weitere Informationen finden sich auf der Website der BNetzA. Dort wird zukünftig auch eine Liste der dann regulierten Wasserstoffnetzbetreiber und Wasserstoffspeicheranlagenbetreiber veröffentlicht. - MS -