Bundesrat billigt Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Der Bundesrat hat am 15.6.2012 eine verstärkte Förderung der Kraft- Wärme-Kopplung (KWK) gebilligt. Mit der Technologie kann Wärme, die bei der Stromerzeugung entsteht, zum Heizen von Häuserblocks genutzt werden. Bis 2020 soll diese Art der Stromerzeugung einen Anteil von 25 Prozent erreichen.
Die Förderung für neue Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen, wird um 0,3 Cent je Kilowattstunde erhöht. Die Bürger zahlen per KWK-Umlage über den Strompreis den Förderzuschlag für den eingespeisten Strom und die Nutzung der Abwärme. Die Zahlungen könnten wegen des Ausbaus um 100 Millionen Euro pro Jahr steigen.
Die Bundesregierung sieht in dieser Technologie einen Schlüssel für das Gelingen der Energiewende. Zuletzt hatte das Umweltministerium als weiteres Element auch wieder eine spezielle Förderung von kleinen KWK-Anlagen auf den Weg gebracht. Für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 Kilowatt erhalten 1.500 Euro, etwas größere Anlagen bekommen 3.450 Euro als Zuschuss.