Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für umfassende Reform des Vergaberechts
07.01.2015 Die Bundesregierung hat die »Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts« des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Kabinett beschlossen. Ausgangspunkt sind die drei neuen EU-Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Auf träge und Konzessionen, die bis April 2016 umzusetzen sind. Bundesminister Gabriel: »Diese Gelegenheit nutzen wir, um unser Vergaberecht modern, einfach und anwenderfreundlich zu machen. Die Vergabeverfahren werden effizienter und schneller. Zudem wird die Möglichkeit der öffentlichen Hand gestärkt, u.a. auch soziale oder ökologische Aspekte bei der Vergabe zu berücksichtigen. Dadurch wird die Vergabe öffentlicher Aufträge nachhaltiger.« Von der öffentlichen Beschaffung verspricht sich die Bundesregierung einen wichtigen Impuls für Wachstum und Wettbewerb. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums macht das jährliche bundesweite Beschaffungsvolumen mindestens 10 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts aus.
Die Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts sehen eine Vereinfachung der komplexen Struktur des deutschen Vergaberechts vor. Bislang waren die Vorschriften zur Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen über verschiedene Regelwerke verteilt. Künftig sollen sie im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in Rechtsverordnungen zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Die Vergabeverfahren sollen zudem einfacher werden. Vorgesehen ist z.B. die elektronische Vergabe zu stärken und Mindestfristen zu kürzen. Gleichzeitig soll der bürokratische Aufwand für Auftraggeber und Auftragnehmer im Vergabeverfahren so gering wie möglich gehalten werden.
Kommunale Handlungsspielräume im Bereich der Daseinsvorsorge sollen erhalten bleiben. Geplant ist darüber hinaus, dass Kommunen mehr Rechtssicherheit erhalten. Künftig soll gesetzlich klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Kommunen zentrale Leistungen der Daseinsvorsorge selbst oder gemeinsam mit anderen Kommunen erbringen können.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien soll dafür die Einführung eines zentralen bundesweiten Registers geprüft werden, um den Ausschluss unzuverlässiger Bieter sicherzustellen. Wer sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht hat, soll nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren.
Ferner will die Bundesregierung sicherstellen, dass Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Einzuhalten sind damit insbesondere die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn.
Mit den Eckpunkten zur Reform zeichnet die Bundesregierung die Konturen des Gesetzentwurfes vor, den sie im Frühjahr vorlegen wird. Weitere Informationen zu den Eckpunkten zur Reform des Vergaberechts finden sich auf der Internetseite des BMWi.
- ba -