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Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf für WEG-Reform vor

15.01.2020 Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und Anpassung des Mietrechts veröffentlicht und zur Stellungnahme an die Länder und Verbände versandt. Ziel ist es, das seit 1951 in weiten Teilen unverändert bestehende Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an gesellschaftliche, demografische und technische Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen. Daneben soll es Erleichterungen zum Bau von Ladeinfrastruktur geben, um die Entwicklung der Elektromobilität im privaten Bereich zu fördern. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter sollen ein Recht auf den Einbau von Ladeinfrastruktur bekommen.

Der Entwurf basiert auf dem im August 2019 vorgelegten Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform.

Die Anpassungen haben das Ziel, den Umbau und die Modernisierung von Wohnanlagen zu erleichtern, um so die steigende Nachfrage nach altersgerechtem und energetisch saniertem Wohnraum befriedigen zu können. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine Stärkung der Rechte der Wohnungseigentümer und des Verwaltungsbeirats vor. Informations- und Auskunftsrechte der Wohnungseigentümer gegenüber der Verwaltung sollen erweitert werden. Eine Flexibilisierung von Eigentümerversammlungen soll es künftig durch die Möglichkeit geben, an WEG-Versammlungen online teilzunehmen. Um die Handlungsfähigkeit der Eigentümerversammlungen zusätzlich zu verbessern, sollen die Anforderungen an ihre Beschlussfähigkeit gesenkt werden. Die Regelungen zur Jahresabrechnung sollen verändert werden. Insgesamt macht das BMJ Vorschläge für einfachere und transparente Regelungen, um die Rechtsanwendung zu erleichtern und das Miet- und Wohnungsrecht zu harmonisieren.

- Quelle: BMJ -

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