Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Bündnis aus 14 Verbänden fordert rechtliche Gleichstellung von Direktverbrauch und Eigenverbrauch

Ein Bündnis aus 14 Verbänden fordert in einem in Berlin vorgestellten Positionspapier, den direkten Vor- Ort-Verbrauch (Direktverbrauch) von erneuerbarem und KWK-Strom - egal ob für den eigenen Bedarf oder zur Deckung der Stromnachfrage von Dritten in direkter räumlicher Nähe - rechtlich gleichzustellen. So kritisieren u.a. Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Mieterbund (DMB) und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass die geplante Neufassung des EEG vorsieht, einen Großteil künftiger Betreiber von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme- Kopplung in erheblichem Umfang finanziell mit der EEG-Umlage zu belasten. Dies soll auch gelten, wenn der Ökostrom nur für den Eigenbedarf oder die nachbarschaftliche Direktversorgung von zum Beispiel Mietern produziert wird.

Von der Belastung mit der EEG- Umlage sollen nach ersten Schätzungen des BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen Solarmarktes betroffen sein.

Durch den Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle werde in den meisten Fällen ab 1.8.2014 der Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms mit 50 Prozent der EEG-Umlage finanziell belastet. Das entspreche derzeit rund 3,1 Cent je Kilowattstunde. Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, müssten sogar 100% der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp - das klassische Eigenheim-Segment - sollen von der Öko-Abgabe weiterhin befreit bleiben. Diese machten, laut BSW-Solar, im letzten Jahr jedoch lediglich knapp ein Fünftel der neu installierten Photovoltaik-Leistung aus.

Schon bisher könnten Mieter im Vergleich zu Hauseigentümern am wenigsten von der Energiewende profitieren, so Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes. Das Positionspapier sieht daher vor, § 58 RegE EEG entsprechend anzupassen: Letztverbraucher, die keine Möglichkeit haben, erneuerbaren und/oder KWK-Strom selbst zu erzeugen, sollen vor Ort erzeugten Strom beziehen können und dafür von der vollen EEG-Umlage befreit sein.

Udo Hemmerling, Stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, weist darauf hin, dass Erneuerbare Energien in den letzten Jahren ein bedeutendes, neues Standbein für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum waren: »Viele Landwirte werden mit Biogas-, Solar- und Windstrom zu ›Energiewirten‹ und tragen so wesentlich zur dezentralen Energiewende in Deutschland bei.« Es sei nicht einzusehen, warum direkte Nutzer erneuerbarer Energien ebenso mit der EEG-Umlage belastet werden sollen, wie fossile Stromverbraucher.

Nach einem Rechtsgutachten, das der Verbraucherzentrale Bundesverband zusammen mit dem BSW-Solar veröffentlichte, sollen auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regierungspläne vorliegen, Selbst- und Mieterversorgung ohne Durchleitung des öffentlichen Netzes mit der EEG-Umlage zu belasten und gleichzeitig den industriellen Bezug von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken von den Kosten der Energiewende zu befreien.

- fb -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche