BMWi veröffentlicht Eckpunkte zu künftigen EEG-Auktionen
31.07.2015 Das BMWi hat Eckpunkte für Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt. Ziel ist es, die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien ab 2017 wettbewerblich zu ermitteln. Dabei soll der zukünftige Ausbau effektiv gesteuert werden sowie die Akteursvielfalt unter den Anlagenbetreibern erhalten bleiben. Mit den Ausschreibungen sollen über 80% des Stroms erfasst werden, der in neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen produziert wird. Grundlage für die Eckpunkte sind die Zwischenergebnisse einer wissenschaftlichen Studie zum Ausschreibungsdesign erneuerbarer Energien. Bei der konkreten Ausgestaltung der Ausschreibungssysteme soll zwischen den verschiedenen Technologien differenziert werden. Im Eckpunktepapier werden die Vorschläge wie folgt zusammengefasst:
»Bei Windenergieanlagen an Land wird die Ausschreibung für Projekte durchgeführt, die bereits über eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verfügen (›späte Ausschreibung‹). Daneben wird nur eine geringe finanzielle Sicherheit in Höhe von 30 Euro pro Kilowatt installierter Leistung gefordert. Die Anlagen sollen innerhalb von zwei Jahren nach Zuschlagserteilung errichtet werden. Danach wird sukzessive eine Vertragsstrafe (›Pönale‹) fällig. Nach insgesamt drei Jahren verfällt der Zuschlag.
Für Windenergieanlagen auf See soll die Ausschreibung in einem zentralen Modell erfolgen. Dies bedeutet, dass zentral von einer Behörde eine Fläche für zwei Windparks pro Jahr mit z.B. jeweils 400 Megawatt vorentwickelt und die Bieter in der Ausschreibung um die Errichtung eines Windparks auf dieser Fläche konkurrieren. Aufgrund des Planungsvorlaufs kann dieses Modell erst zeitversetzt beginnen, in der Nordsee ab 2024, in der Ostsee möglicherweise bereits ab 2021. Um die Offshore-Entwicklung nicht zu unterbrechen, ist für die Jahre 2021 bis 2023 eine Übergangslösung vorgesehen. Einige Projektierer und Planer haben entweder bereits eine Genehmigung für einen Offshore- Windpark oder ihre Planung ist weit vorangeschritten. Sie erhalten im Rahmen einer gesonderten Ausschreibung die Chance auf einen Zuschlag. …
Bei der Photovoltaik wird die Ausschreibung für Freiflächenanlagen evaluiert und basierend auf den Ergebnissen angepasst. Photovoltaikanlagen auf baulichen Anlagen (wie Deponien und versiegelten Flächen) mit einer installierten Leistung von über 1 Megawatt sollen an der Freiflächenausschreibung teilnehmen. Auch für große Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer installierten Leistung über 1 MW werden Ausschreibungen eingeführt; diese Ausschreibungen erfolgen gesondert neben der Freiflächenausschreibung. Kleine und mittlere Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit einer installierten Leistung von bis zu 1 Megawatt sollen von der Ausschreibung ausgenommen werden. Für diese Anlagen bleiben die Regelungen des EEG 2014 einschließlich des ggf. anzupassenden atmenden Deckels erhalten.
Bei Biomasse wird zunächst keine Ausschreibung vorgeschlagen. Das Bundeswirtschaftsministerium wird in den nächsten Monaten prüfen, ob eine Ausschreibung für Neuanlagen unter Einbeziehung von Bestandsanlagen sinnvoll sein kann. Bis zum Abschluss dieser Prüfung und einer sich ggf. daraus ergebenden Neuregelung bleiben die bestehenden Regelungen des EEG 2014 für Biomasseanlagen erhalten.«
Bei Wasserkraft und Geothermie wird keine Ausschreibung vorgeschlagen. Es sei insbesondere nicht mit einem relevanten Wettbewerb zu rechnen. Die Förderung soll nach dem EEG 2014 fortgeführt werden.
Mit den vorgelegten Eckpunkten wird eine öffentliche Konsultation bis zum 1.Oktober 2015 eingeleitet. Das Eckpunktepapier enthält konkret Fragen hinsichtlich der Ausschreibungs-Vorschläge zu den einzelnen Technologien. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des BMWi. Ende des Jahres soll ein Gesetzentwurf zum Ausschreibungsdesign (»EEG 2016«) vorliegen.
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