Beck-Verlag benennt juristische Standardwerke mit Namen aus der NS-Zeit um
27.07.2021 Generationen von Juristen haben mit ihnen gearbeitet: die Standardkommentare wie der »
Palandt« mit Kommentierungen zum BGB, der »
Maunz/Dürig« zum Grundgesetz und auch der »
Schönfelder« - die dicken roten Bände mit Gesetzessammlungen werden umbenannt. Der Verlag C.H.BECK hat sich entschlossen, eine Reihe auch langjähriger Standardkommentare seines Verlagsprogramms umzubenennen, auf denen als Herausgeber oder Autoren noch Namen von Juristen genannt sind, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen haben. Die Werke des Verlages werden daraufhin überprüft. Der bekannte Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der bisher den Namen Otto Palandts trägt, wird bereits auf der nächsten, im November 2021 erscheinenden Auflage auf dem Umschlag den Namen des aktuellen Koordinators der Autorinnen und Autoren, des Richters am Bundesgerichtshof Christian Grüneberg, führen. Auch der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig wird sich anpassen und künftig Dürig/Herzog/Scholz heißen. Die Gesetzessammlung Schönfelder wird künftig von dem Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Mathias Habersack herausgegeben. Und der Kommentar von
Blümich zu EStG, KStG, GewStG erhält den Namen der Herausgeber Peter Brandis und Bernd Heuermann. Der Verlag will damit Zeichen gegen zunehmenden Antisemitismus setzen. »Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten«, sagt Verleger Hans Dieter Beck. »So sollte der Name Palandt bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden. Auf die Problematik haben wir im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen. Um Missverständnisse auszuschließen, haben wir uns nun dazu entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen.« Diese Entscheidung sei so auch mit den Autorinnen und Autoren des Verlages abgestimmt worden. Die Umbenennungen nimmt der Verlag jeweils mit dem Erscheinen von Neuauflagen oder Ergänzungslieferungen vor. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich, der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Ludwig Spaenle und der Verlag C.H. Beck weist auf besondere Verantwortung von Juristen hin. Eisenreich hatte im Frühjahr dieses Jahres eine Studie über Otto Palandt (Präsident des Reichsjustizprüfungsamts) und Heinrich Schönfelder (Kriegsgerichtsrat bei verschiedenen deutschen Kriegsgerichten in Italien) bei dem renommierten Institut für Zeitgeschichte unter der Leitung von Professor Andreas Wirsching in Auftrag gegeben. Die Untersuchung erstreckt sich nicht auf Theodor Maunz, Begründer des Grundgesetzkommentars Maunz/Dürig. Dessen aktive Rolle in der NS-Zeit wurde bereits zuvor wissenschaftlich aufgearbeitet. Die beiden Namensgeber Otto Palandt und Heinrich Schönfelder waren in der Zeit des Nationalsozialismus Herausgeber der beiden Standardwerke. Dies wurde in der Öffentlichkeit schon seit längerem kritisch diskutiert. - Beck-Verlag -