BDEW zum Energieforschungsprogramm der Bundesregierung
3.8.2011 Das Anfang August im Kabinett der Bundesregierung beschlossene Energieforschungsprogramm sei eine wichtige Voraussetzung und entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Die energiepolitischen Ziele könnten nur mit intensiver Forschung, Entwicklung und Förderung neuer Technologien erreicht werden, sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Entscheidend sei nach wie vor die Integration der Erneuerbaren Energien. Innovationen bei Erzeugung, Speicherung und Transport von Elektrizität müssten es ermöglichen, den wachsenden Anteil fluktuierender Erzeugung marktgerecht einzubinden.
Als »richtiges Signal« bezeichnete Hildegard Müller das neue Volumen des Forschungsförderprogramms, das von 2011 bis 2014 insgesamt 3,5 Milliarden Euro betragen soll und damit um 75 Prozent erhöht wird. »Sinnvoll ist es auch, die Förderaktivitäten zunächst auf nationaler Ebene zwischen den betroffenen Ministerien und dann auf europäischer Ebene besser zu koordinieren. Damit kann die Effizienz der Mittelverwendung verbessert werden«, unterstrich Hildegard Müller. Die angekündigte Koordinierungsplattform könne hierzu beitragen und werde daher vom BDEW begrüßt. Im europäischen Zusammenhang sei dabei der Strategische Energietechnologieplan der Europäischen Kommission (SET) zur Förderung CO2-armer Technologien von besonderer Bedeutung.
»Über die im Energieforschungsprogramm angekündigten Fördermaßnahmen hinaus ist es aber auch erforderlich, geeignete Rahmenbedingungen für Innovationen bei den Energieversorgern zu schaffen«, so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Beispielsweise müssten die Netzbetreiber künftig beim Thema Smart Grids sowohl bei den Investitionen, als auch bei der Forschung und Entwicklung unterstützt werden. Dies betreffe insbesondere die Verteilnetzebene. Mit Blick auf den Einsatz von Energiespeichern sollte eine Regelung getroffen werden, die deren Erprobung und Einsatz fördere. Die im Rahmen des Energiewende-Pakets vorgenommenen Änderungen seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, würden aber den bevorstehenden Herausforderungen beim Ausbau von Energiespeichern noch nicht gerecht.
Weitere Anpassungen im Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Kraft-Wärme- Kopplungs-Gesetz (KWK-G) seien erforderlich. »Dazu gehört zum Beispiel eine vollständige Befreiung von Energiespeichern von Netznutzungsentgelten«, so Hildegard Müller.
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