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Basiszinssatz zum 1. Juli 2016 vermindert sich auf – 0,88%

15.07.2016 Seit 1. Juli 2016 beträgt der Basiszins - 0,88% und hat sich damit gegenüber dem seit 1. Januar 2016 betragenden Basiszinssatz von zuvor - 0,83% vermindert. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28. Juni 2016 beträgt 0,00%. Er hat sich gegenüber dem für die letzte Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2016 maßgeblichen Festzinssatz der Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vom 29. Dezember 2015, welcher 0,05% betrug, um 0,05 Prozentpunkte vermindert. Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2016 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von - 0,88%.

Der Basiszinssatz dient insbesondere für die Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, soweit die Schuldverhältnisse nach dem 28.07.2014 entstanden sind. Bei vorher entstandenen Dauerschuldverhältnissen gilt er nur für Gegenleistungen, die nach dem 30.06.2016 zu erbringen sind (sonst acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

- sw -

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