Aufwendungen für häuslichen Telearbeitsplatz steuerlich voll abziehbar
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 19.1.2012 - 4 K 1270/09 entschieden, dass Arbeitnehmer Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz, der aufgrund arbeitsvertraglicher Abrede zu Hause in einem separaten Raum eingerichtet wird, in voller Höhe steuerlich absetzen können. Ein Oberregierungsrat arbeitete aufgrund einer arbeitszeitvertraglichen Vereinbarung wöchentlich drei Tage beim Arbeitgeber und an zwei Tagen von zu Hause aus. Dafür sollte er einen Raum vorhalten, für den der Arbeitgeber die Telefonkosten übernahm und die EDV-Einrichtung stellte.
Gegen die Entscheidung ist die Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 40/12 anhängig.