Anfrage im Bundestag zu den Auswirkungen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014
01.09.2015 Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten und Bündnis 90/Die Grünen mit 27 Fragepunkten zu den Auswirkungen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 Stellung genommen (BT-Drucksache 18/5898). In der Vorbemerkung der Anfrage wird angeführt, dass, seitdem das EEG 2014 in Kraft getreten ist, der Ausbau der Photovoltaik fast zum Erliegen gekommen sei, mit weitreichenden Folgen für Betriebe, welche den Ausbau der Photovoltaik getragen haben.
Unter anderem wird nach dem Zubau von Photovoltaikanlagen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gefragt. In ihrer Antwort führt die Bundesregierung die PV-Meldedaten der Bundesnetzagentur an. Danach ergibt sich für den jeweiligen Zeitraum Januar bis Juni für 2013 ein Zubau von 1797,4 Megawatt (MW), für 2014 von 1015,3 MW und für 2015 von 613,7 MW. Im kompletten Jahr betrug der Zubau 2013 insgesamt 3302,5 MW und 2014 insgesamt 1899,2 MW. Des Weiteren wird die Anfrage gestellt, ob die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl von Insolvenzen von Betrieben, welche aufgrund des geringen Zubaus von Photovoltaikanlagen und mangelnder Auftragslage zahlungsunfähig wurden, habe und wie hoch diese Anzahl sei.
Nach Antwort der Bundesregierung liegt dieser keine Erkenntnisse über die Anzahl von Insolvenzen von Betrieben vor, welche Aufgrund des geringen Zubaus von PV-Anlagen und mangelnde Auftragslage zahlungsunfähig wurden. Jedoch verweist die Regierung auf Daten des Statistische Bundesamt: »Grundsätzlich veröffentlicht das Statistische Bundesamt Daten zu Insolvenzen, die u.a. nach Wirtschaftszweigen getrennt vorliegen. Für den Wirtschaftszweig ›Herstellung von Solarzellen und Solarmodulen‹ findet sich folgende Entwicklung der beantragten und eröffneten Insolvenzverfahren ( www.genesis.destatis.de/genesis/online/link/statistiken/524*, dort die Tabelle 52411-0006 mit Unterklassen auf 5-Steller-Ebene): [Gemäß eingefügter Tabelle:] 2008 (3 Insolvenzen), 2009 (6), 2010 (8), 2011 (14), 2012 (26), 2013 (15), 2014 (12). Danach stieg die Zahl der beantragten und eröffneten Insolvenzverfahren zunächst mit den steigenden PV-Installationszahlen bis 2012 an und ging anschließend mit sinkenden Installationszahlen wieder zurück. Ein selektiver Auszug von Produktionsstilllegungen, Übernahmen und Insolvenzen in der deutschen produzierenden PV-Branche wird im wissenschaftlichen Bericht zur Vorbereitung und Begleitung der Erstellung des Erfahrungsberichts 2014 gemäß § 65 EEG, Vorhaben IIc, Solare Strahlungsenergie aufgeführt (S. 107, Tabelle 18). Der Bericht steht unter www.erneuerbareenergien.de/EE/Navigation/DE/Gesetze/Das_EEG/EEG-Erfahrungsberichteund-Studien/eeg-erfahrungsberichteund-studien.html zur Verfügung.«
Die Frage nach dem Zubau von Biomasseanlagen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 wird durch die Bundesregierung wie folgt beantwortet: Nach den Erhebungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) und des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) wurden im Jahr 2013 rund 330 Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von 338 MW und im Jahr 2014 rund 280 Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von 350 MW zugebaut. Eine monatliche Aufschlüsselung der Daten für die Jahre 2013 und 2014 liege nicht vor. Für das Jahr 2015 ergibt sich mit Stand 27. Juli 2015 nach dem neuen Anlagenregister der Bundesnetzagentur für das erste Halbjahr eine Anzahl von 53 in Betrieb genommenen Biomasseanlagen mit insgesamt 5,590 MW.
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