750 Mio. Euro für Ausbau der grenzüberschreitenden Energie-Infrastruktur
Die Europäische Kommission stellt die ersten 750 Mio. Euro für grenzüberschreitende Projekte im Gas- und Stromsektor bereit. Sie sollen die Versorgungssicherheit der EU erhöhen und die Isolation einiger Mitgliedstaaten im Energiebereich beenden. Projektvorschläge können seit 12.5.2014 eingereicht werden. Allein in Deutschland könnten über 20 grenzüberschreitende Strom- und Gasprojekte profitieren. Hierzu erklärte EU-Energiekommissar Günther Oettinger: »Ein so großer EU-Zuschuss wird etwas Konkretes bewirken. Die derzeitige Krise in der Ukraine macht deutlich, wie wichtig der Ausbau der Energieinfrastruktur und die Einrichtung fehlender Verbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten sind, um die Energieversorgungssicherheit in der EU zu verbessern. Grundsätzlich können die Mitgliedstaaten einander nur dann mit Energielieferungen aushelfen, wenn die Verbindungen zwischen ihnen funktionieren.« Eine Modernisierung der Energieinfrastruktur sei zudem eine Voraussetzung für die Vollendung des Energiebinnenmarkts, von dem sowohl die Verbraucher als auch die Unternehmen in der EU profitieren würden.
Über die Fazilität »Connecting Europe« werden im Zeitraum 2014 - 2020 für die Entwicklung der transeuropäischen Energieinfrastruktur insgesamt 5,85Mrd. Euro bereitgestellt. Mit dem Geld können Studien und Baumaßnahmen finanziert werden. Damit ein Antrag gestellt werden kann, muss ein Projekt in der sogenannten Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse aufgeführt sein. Die erste Liste dieser Art wurde von der Kommission im Oktober 2013 angenommen. Sie enthält etwa 250 wichtige Energieinfrastrukturvorhaben, die nach ihrer Vollendung mindestens zwei Mitgliedstaaten erhebliche Vorteile bringen, die Energieversorgungssicherheit verbessern, die Marktintegration und den Wettbewerb verstärken und zu einer Verringerung der CO2-Emissionen führen werden.
Für jedes Bauvorhaben muss eine Entscheidung der zuständigen nationalen Regulierungsbehörden oder der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) über die grenzüberschreitende Kostenaufteilung vorliegen. Die Höhe der EU-Finanzierung darf grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Die Frist für die Einreichung der Vorschläge endet am 19.August 2014. Die endgültige Entscheidung darüber, welche Vorhaben von der Kommission Mittel aus der Fazilität »Connecting Europe« erhalten, ergeht spätestens im November 2014.
- EU-Kommission-