Titel: Preisanpassungsklausel mit Gesetzeshinweis - Bezugnahme auf § 315 BGB in seiner Gesamtheit genügt nicht Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlicher Billigkeitskontrolle
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
Datum: 16.07.2015
Aktenzeichen: 29 U 1179/15
Gesetz: BGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
15001418
Preisanpassungsklausel mit Gesetzeshinweis - Bezugnahme auf § 315 BGB in seiner Gesamtheit genügt nicht Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlicher Billigkeitskontrolle
OLG München, Urteil vom 16.07.2015 – 29 U 1179/15
Leitsatz des Gerichts:
Eine Preisanpassungsklausel in einem Energieversorgungsvertrag kann auch dann mangels hinreichend deutlich herausgestellter Möglichkeit der gerichtlichen Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebots des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam sein, wenn in ihr hinsichtlich der Befugnis des Verwenders zur Preisanpassung nach billigem Ermessen auf § 315 BGB Bezug genommen wird.
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