Titel: Hinweis auf die Möglichkeit der richterlichen Kontrolle in einer Preisanpassungsklausel
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
Datum: 16.07.2015
Aktenzeichen: 29 U 1179/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
15003602
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2015, Seite 273
Hinweis auf die Möglichkeit der richterlichen Kontrolle in einer Preisanpassungsklausel
- OLG Naumburg, Urteil vom 30.04.2015 - 2 U 16/15 Hs -*
Leitsätze der Redaktion:
- Die Klausel »Preisanpassungen werden nur im Rahmen des billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB durchgeführt, wobei die … verpflichtet sind, in Ausübung des Ermessens sowohl bei Preiserhöhungen als auch bei Preissenkungen die gleichen sachlichen und zeitlichen Maßstäbe anzuwenden« ist nicht intransparent i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Der Lieferant ist insbesondere nicht verpflichtet, ausdrücklich auch auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB…