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Titel: Hinweis auf die Möglichkeit der richterlichen Kontrolle in einer Preisanpassungsklausel
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
Datum: 16.07.2015
Aktenzeichen: 29 U 1179/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15003602 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2015, Seite 273

Hinweis auf die Möglichkeit der richterlichen Kontrolle in einer Preisanpassungsklausel

- OLG Naumburg, Urteil vom 30.04.2015 - 2 U 16/15 Hs -*

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Klausel »Preisanpassungen werden nur im Rahmen des billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB durchgeführt, wobei die … verpflichtet sind, in Ausübung des Ermessens sowohl bei Preiserhöhungen als auch bei Preissenkungen die gleichen sachlichen und zeitlichen Maßstäbe anzuwenden« ist nicht intransparent i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.
  2. Der Lieferant ist insbesondere nicht verpflichtet, ausdrücklich auch auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB…

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