Titel: »Billiges Ermessen« in einer Preisanpassungsklausel lässt den Durchschnittskunden nicht ausreichend erkennen, dass Preisänderungen gerichtlicher Billigkeitskontrolle unterliegen
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht München (mit Außenstelle in Augsburg) (Bayern)
Datum: 10.04.2014
Aktenzeichen: 29 W 433/14
Gesetz: BGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
15001420
»Billiges Ermessen« in einer Preisanpassungsklausel lässt den Durchschnittskunden nicht ausreichend erkennen, dass Preisänderungen gerichtlicher Billigkeitskontrolle unterliegen
OLG München, Beschluss vom 10.04.2014 – 29 W 433/14
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