Titel: Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen privates Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 16.12.2015
Aktenzeichen: 11 U 5/14
Gesetz: PresseG NRW
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Verfassungsrecht,
Zivilrecht
Rechtsstand:
Revision anhängig; BGH, Az. I ZR 13/16
Dokumentennummer:
16001585
Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen privates Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird
OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2015 - 11 U 5/14
Leitsatz des Gerichts:
Ein privates Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird, kann gem. § 4 des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes verpflichtet sein, einem Journalisten Auskunft über den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen mit Dienstleistern zu erteilen, auch wenn durch die Auskunft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens bekannt zu geben sind.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.