Titel: Anmerkung: Videoüberwachung durch ÖPNV, Informationszugang Planung Kohlekraftwerk, presserechtlicher Auskunftsanspruch
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (in Koblenz)
Datum: 10.06.2016
Aktenzeichen: 10 A 10878/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Verwaltungsrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
16003948
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2016, Seite 273
Anmerkung: Videoüberwachung durch ÖPNV, Informationszugang Planung Kohlekraftwerk, presserechtlicher Auskunftsanspruch
Leitsatz der Redaktion:
Private Unternehmen der Daseinsvorsorge mit öffentlichem Eigentümer, können »Behörden« im Sinne des Datenschutz-, Informationsfreiheits- und Presserechts sein.
Leitsatz der Redaktion zu OVG Koblenz:
Die aktienrechtliche Verschwiegenheitspflicht geht landesrechtlichen Bestimmungen über die Informationsfreiheit vor.
Anmerkung:1
1. In der vom VG Hannover entschiedenen Sache erbringt die klagende üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG2 als Beteiligungsunternehmen in einer Holding unter kommunaler Kontrolle aufgrund eines öffentlichen…