Titel: Zur Kündigung des Messstellenbetreiber-Rahmenvertrages
Autor:
RA LL.M. Thorsten Kühn
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 19.09.2024
Aktenzeichen: 5 W 3/24
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25088844
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 3/2025, Seite 81
Zur Kündigung des Messstellenbetreiber-Rahmenvertrages
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2024 – 5 W 3/24 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV) kann nach § 14 Abs. 2 MSB-RV nur dann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages wiederholt trotz Abmahnung schwerwiegend verstoßen wird. An einen solchen Verstoß sind keine zu geringen Anforderungen zu stellen, da die grundzuständigen Messstellenbetreiber ansonsten den vom Gesetzgeber…