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Titel: Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost; anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 27.11.2024
Aktenzeichen: IV R 25/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25088846 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 3/2025, Seite 86

Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost; anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding

– BFH, Urteil vom 27.11.2024 – IV R 25/22 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein Rechtsmittelführer durfte unter der Geltung der Post-Universaldienstleistungsverordnung bei normaler inländischer Briefpost darauf vertrauen, dass ein eingelieferter Brief am nächsten Werktag ausgeliefert wird, wenn nicht im Zeitpunkt der Absendung konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Laufzeit überschritten wird (Bestätigung der Rechtsprechung).
  2. Bei einer gewerblich geprägten…
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