Der steuerlicher Querverbund im Licht der Energiewende
RA, StB Marcel Reinke und Wirt.-Ing. Benjamin Hufnagel, Nürnberg[1]
Der Entwurf eines BMF-Schreibens zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art zeigt interessante Alternativen zum BHKW auf, lässt jedoch noch einige Fragen offen.
Um in den Genuss der meist umfangreichen Steuereinspareffekte durch einen Querverbund (Bäder/ Versorger) zu kommen, ist nahezu immer die Errichtung eines mit fossilen Brennstoffen betriebenen Blockheizkraftwerkes (BHKW) erforderlich. Kommunen und/oder Stadtwerke waren damit bislang oft gezwungen, die Bäder mit erdgasbasierten Anlagen zu versorgen und diese über viele Jahre zu betreiben. Da dies mit den Zielen einer nachhaltigen und ressourcenschonenden Energieversorgung kollidiert, wurde in der jüngeren Vergangenheit die Ausgestaltung des steuerlichen Querverbunds zunehmend diskutiert. In diesem Zusammenhang werden aktuell auf Bund-Länder-Ebene verschiedene Alternativen erörtert. Der nun vorliegende Entwurf eines BMF-Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sieht Modelle mit
Wärmepumpen, hybriden Photovoltaikanlagen und Fernwärme als Alternative zu einem BHKW vor.