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Titel: Klärschlammtrocknungsanlage eines österreichischen Unternehmens als inländische Betriebsstätte nach § 13b UStG
Behörde / Gericht: Finanzgericht München
Datum: 16.05.2024
Aktenzeichen: 14 K 103/23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25088663 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2025, Seite 53

Klärschlammtrocknungsanlage eines österreichischen Unternehmens als inländische Betriebsstätte nach § 13b UStG

– FG München, Urteil vom 16.05.2024 – 14 K 103/23 –[1]

Leitsätze der Redaktion:

  1. Der Begriff „feste Niederlassung“ verlangt einen durch das ständige Zusammenwirken der für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen erforderlichen Personal- und Sachmittel gebildeten Mindestbestand.
  2. Eine Trocknungsanlage erfüllt die Anforderungen an eine feste Niederlassung, denn sie umfasst mit der Halle und…
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