Titel: Klärschlammtrocknungsanlage eines österreichischen Unternehmens als inländische Betriebsstätte nach § 13b UStG
Behörde / Gericht:
Finanzgericht München
Datum: 16.05.2024
Aktenzeichen: 14 K 103/23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25088663
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2025, Seite 53
Klärschlammtrocknungsanlage eines österreichischen Unternehmens als inländische Betriebsstätte nach § 13b UStG
– FG München, Urteil vom 16.05.2024 – 14 K 103/23 –[1]
Leitsätze der Redaktion:
- Der Begriff „feste Niederlassung“ verlangt einen durch das ständige Zusammenwirken der für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen erforderlichen Personal- und Sachmittel gebildeten Mindestbestand.
- Eine Trocknungsanlage erfüllt die Anforderungen an eine feste Niederlassung, denn sie umfasst mit der Halle und…