Titel: Einordnung von Cateringkosten für „Kick-Off“-Veranstaltungen und eines Betriebsjubiläums als Bewirtungskosten i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 17.10.2023
Aktenzeichen: 6 K 6089/20 (rkr.)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25088662
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2025, Seite 50
Einordnung von Cateringkosten für „Kick-Off“-Veranstaltungen und eines Betriebsjubiläums als Bewirtungskosten i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG
– FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.10.2023 – 6 K 6089/20 (rkr.) –[1]
Leitsätze der Redaktion:
- Eine „geschäftliche“ Veranlassung i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG fehlt v.a. dann, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet. Nur derjenige Bewirtungsaufwand, der betrieblich veranlasst, aber auf die eigenen Arbeitnehmer entfällt, ist deswegen nicht in seiner Abzugsfähigkeit nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG begrenzt.
- Aufwendungen für die Bewirtung…