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Titel: Das EuGH-Urteil zur netzregulatorischen Einstufung von Kundenanlagen: Der zukünftige Spielraum für die Umsetzung von dezentralen Versorgungs- und Quartierskonzepten
Datum: 01.02.2025
Artikeltyp: Aufsätze
Dokumentennummer: 25088657 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2025, Seite 33

Das EuGH-Urteil zur netzregulatorischen Einstufung von Kundenanlagen: Der zukünftige Spielraum für die Umsetzung von dezentralen Versorgungs- und Quartierskonzepten

RA Dr. Julian Asmus Nebel, Berlin[1]

Auf den ersten Blick hat der EuGH in seinem Urteil vom 28.11.2024 – Rs. C-293/232 entschieden, dass die Begriffsbestimmung der Kundenanlage in § 3 Nr. 24a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht mit dem Unionsrecht im Einklang steht. Fest steht, dass das Urteil grundlegend für die Umsetzung von dezentralen Versorgungs- und Quartierskonzepten ist und sich das deutsche Regulierungsrecht zum Umgang mit nicht regulierten kleinen Netzen nun erst einmal neu sortieren muss.

Das Urteil betrifft einen Bereich, in dem aufgrund der rechtlichen Konstruktion der Kundenanlage keine hohe Rechtssicherheit herrscht: Für die Einordnung von Energieanlagen zur Verteilung des Stroms in dezentralen Versorgungs- und Quartierskonzepten als Kundenanlage ist kein spezifisches formelles Genehmigungs- oder sonstiges Prüfungsverfahren vorgesehen. Bestandsschutz für eine einmal getroffene Einordung von Versorgungsleitungen als Kundenanlagen existiert nicht. Die inhaltlichen Kriterien sind daher ausschlaggebend. Der EuGH hat zu diesen inhaltlichen Kriterien eine Entscheidung getroffen und die Zulassung von großen Kundenanlagen für unzulässig erklärt.

Auf den zweiten Blick zeigt sich indes, dass der EuGH (nur) erklärt hat, dass ein spezifischer Anwendungsfall nicht mit dem Elektrizitätsbinnenmarkt vereinbar ist. Aber auch wenn sich das Urteil zunächst sehr apodiktisch liest, bleibt für die Umsetzung von dezentralen Versorgungs- und Quartierskonzepten weiterhin ausreichend Raum. Dieses soll im Nachfolgenden ausgelotet werden.

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