Die Zukunft von Biogasnetzanschlüssen im Rahmen der Energie- und Wärmewende
RA Thorben Kloppenburg, Bielefeld und Thorsten Roll, Saarbrücken[1]
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften[2] wurden die Vorgaben aus dem EuGH-Urteil[3] zur normativen Regulierung in nationales Recht umgesetzt. Dabei wurden die bestehenden regulatorischen Verordnungen mit verschiedenen Fristen aufgehoben und Teile der Verordnungen in das EnWG überführt. Dies gilt auch für die GasNZV, welche nach derzeitigem Stand bis Ende 2025 auslaufen soll.[4] Vor diesem Hintergrund stellen sich diverse Fragen im Zusammenhang mit dem Anschluss von Biogaserzeugungsanlagen (BGEA) an das Gasnetz, der auf § 33 GasNZV beruht. Biogas soll nach Ansicht von Branchenvertretern und Politik weiterhin eine zentrale Rolle bei der Energie- und Wärmewende spielen. Allerdings ist das Marktumfeld für Biogas sehr volatil, diverse Förderungen laufen aus und die hohen Anschlusskosten für die Anlagen treiben die Netzentgelte weiter hoch. Über allem schwebt zusätzlich die Frage, ob zukünftig überhaupt noch ausreichend Gasnetze vorhanden sind, um Biogas aufzunehmen. Dieser Beitrag soll die gegenwärtigen Herausforderungen beim Netzanschluss von BGEA an das Gasnetz aufzeigen und mögliche Lösungsansätze präsentieren, wie eine sinnvolle Einbindung von Biogas in die Kommunale Energie- und Wärmewende zukünftig gelingen kann.