Titel: Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 21.02.2024
Aktenzeichen: 4K1324/22VSt
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086096
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 09/2024, Seite 250
Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen
– FG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2024 – 4 K 1324/22 VSt –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Im Stromsteuerrecht ist von einem funktionsbezogenen Anlagenbegriff auszugehen, der eine isolierte Betrachtung einzelner Stromerzeugungseinheiten verbietet. Danach ist auf die Gesamtheit der technischen Einrichtungen und auf den Funktionszusammenhang abzustellen. Im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG n. F. gilt insbesondere kein standortbezogener Anlagenbegriff.
Aus den Gründen…