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Titel: Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 21.02.2024
Aktenzeichen: 4K1324/22VSt
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086096 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 09/2024, Seite 250

Stromsteuerbefreiung bei räumlich voneinander entfernten Erzeugungsanlagen

– FG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2024 – 4 K 1324/22 VSt –[1]

Leitsatz der Redaktion:

Im Stromsteuerrecht ist von einem funktionsbezogenen Anlagenbegriff auszugehen, der eine isolierte Betrachtung einzelner Stromerzeugungseinheiten verbietet. Danach ist auf die Gesamtheit der technischen Einrichtungen und auf den Funktionszusammenhang abzustellen. Im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG n. F. gilt insbesondere kein standortbezogener Anlagenbegriff.

Aus den Gründen…

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