Titel: Zur thermischen Abfallbehandlung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG
Behörde / Gericht:
LfSt Bayern
Datum: 12.03.2024
Aktenzeichen: VII R 1/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086071
ebenso Versorgungsiwrtschaft, Heft 08/2024, Seite 223
Zur thermischen Abfallbehandlung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG
– BFH, Urteil vom 12.03.2024 – VII R 1/21 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Die Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 des Energiesteuergesetzes setzt voraus, dass das Energieerzeugnis im Rahmen der thermischen Abfallbehandlung zu zweierlei Zwecken verwendet und nicht nur verheizt wird. Ein neben dem Verheizen bestehender zweiter Verwendungszweck i.S. dieser Vorschrift liegt vor, wenn eine chemische Reaktion stattfindet, für die ein Verbrennungsprodukt des Erdgases…