Die Solaranlagen im EEG 2023 nach dem „Solarpaket“
RA Wolfdieter von Hesler, Dortmund[1]
Das EEG 2023[2] trat zum 01.01.2023 in Kraft. Das Gesetz wurde bereits vor Inkrafttreten mehrfach korrigiert. Auch nach dem Inkrafttreten am 01.01.2023 wurde das EEG 2023 mehrfach überarbeitet,[3] zuletzt wurde das EEG 2023 in einem zweigeteilten Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des sogenannten „Solarpakets“ nochmals deutlich geändert.[4]4
Ziel der Novellierung ist der weitere Umbau der Stromversorgung zur Erreichung der Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland und hierzu der Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien bereits ab 2035.[5] Dabei wird gerade der Versorgung mit Strom aus Solaranlagen ein erheblicher Anteil zugeschrieben.
Mit diesem Beitrag soll ein Überblick zu Regelungen zu Solaranlagen, so den Ausbauzielen – unten A. -, zu Solaranlagen des erstens Segments – unten B. –, des zweiten Segments – unten C. – und Anlagen mit gesetzlich geregeltem anzulegendem Wert – unten D. – gegeben werden. Unter E geht der Beitrag auf die neu ins Gesetz aufgenommenen Steckersolargeräte ein. Ein Ausblick – F. – ergänzt den Überblick.