Insolvenzanfechtung im Bereich der Energieversorgung unter Berücksichtigung der Neuausrichtung der BGH-Rechtsprechung
RA Markus Ladenburger und RA Steffen Lux, München[1]
Geschäftsbeziehungen zu Kunden, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, bergen teils ganz erhebliche Risiken. Diese resultieren neben den Forderungsausfällen aufgrund ausbleibender Zahlungen maßgeblich aus der Gefahr von Insolvenzanfechtungen. Dieses in der Insolvenzordnung (InsO) geregelte Instrument ermöglicht es Insolvenzverwaltern bzw. im Rahmen der Eigenverwaltungsverfahren den Sachwaltern, unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere die vor dem Insolvenzantrag geleisteten Zahlungen des Kunden zurückzufordern. Energieversorger, die typischerweise in oftmals mehrjährigen vertraglichen Beziehungen zu ihren Kunden stehen, sollten die insolvenzrechtlichen Anfechtungsrisiken stets im Blick haben.