Abwicklung der Netzumlagen nach dem neuen Energiefinanzierungsgesetz – der Praxistest
RAin Johanna Riggert, LL. M., Berlin und RAin Nina Wipfler, Stuttgart[1]
In der Versorgungswirtschaft 6/2022[2] wurde das (ursprünglich als Energie-Umlagen-Gesetz bezeichnete) neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) vorgestellt und bewertet. Inzwischen ist es seit dem 01.01.2023 in Kraft und maßgeblich für die Abwicklung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netz-Umlage. Erstmals vollständig zur Anwendung gelangen die neuen Regelungen aktuell bei der Jahresendabrechnung für das Jahr 2023.
Der folgende Aufsatz stellt die zahlreichen Fragen der Marktakteure vor, die hierbei aufgekommen sind. Durch die umfangreichen Mitteilungspflichten für Netznutzer und Netzbetreiber wird die Praxistauglichkeit der Regelungen vor allem im (künftigen) Massengeschäft der Wärmepumpen in Frage gestellt. Hinsichtlich der nachfolgend aufgezeigten Schwächen werden Ansätze für den Umgang mit den geltenden Vorgaben sowie für eine erneute Überarbeitung des EnFG vorgestellt. Die jüngsten Änderungen durch das sog. Solarpaket I finden hierbei bereits Berücksichtigung. Auch die teilweise noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung wird adressiert, genauso wie das deren Erforderlichkeit in Frage stellende jüngste Urteil des Gerichts der Europäischen Union.