Titel: Abschöpfung der Überschusserlöse nach StromPBG
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 29.04.2024
Aktenzeichen: VI–3 Kart 459/24
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24085995
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 07/2024, Seite 188
Abschöpfung der Überschusserlöse nach StromPBG
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2024 – VI–3 Kart 459/24 –[1]
Leitsatz der Redaktion:
Eine Entscheidung auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Fristsetzung im energiewirtschaftlichen Verfahren nach § 77 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. Satz 1 Nr. 2 oder 3 EnWG durch die Bundesnetzagentur ist im einstweiligen Anordnungsverfahren unzulässig, weil dies der gesetzgeberischen Absicht und dem objektiven Sinn und Zweck von § 42 StromPBG widerspricht. Dies gilt auch, wenn…