Titel: Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber
Autor:
RA Dr. Tom Christian Ohse
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (in Schleswig)
Datum: 08.02.2024
Aktenzeichen: 54 Verg 7/23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24083599
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 06/2024, Seite 158
Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber
– OLG Schleswig, Beschluss vom 08.02.2024 – 54 Verg 7/23 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
- Eine Handwerkskammer ist zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 2 GWB, da sie keiner qualifizierten staatlichen Einflussnahmemöglichkeit unterliegt.
- Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der ‚überwiegenden Subventionierung‘ i.S.v. § 99 Nr. 4 GWB ist der Zeitpunkt der Ausschreibung. Auf spätere Auszahlungen kommt es…