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Titel: Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers i.S.d. § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 31.01.2024
Aktenzeichen: V R 20/21
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24083601 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 06/2024, Seite 164

Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers i.S.d. § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG

– BFH, Urteil vom 31.01.2024 – V R 20/21 –[1]

Leitsätze des Gerichts:

  1. Für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 UStG kommt es nicht auf die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Leistungsempfänger an.
  2. Die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger wirkt zu Gunsten des leistenden Unternehmers und führt zu einer den leistenden Unternehmer…
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