Titel: Bestimmung des Steuersatzes für eine kombinierte Schwimmbad- und Saunanutzung
Behörde / Gericht:
FG Niedersachsen
Datum: 23.05.2023
Aktenzeichen: 5K3/22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24083558
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 5/2024, Seite 140
Bestimmung des Steuersatzes für eine kombinierte Schwimmbad- und Saunanutzung
– FG Niedersachsen, Urteil vom 23.05.2023 – 5 K 3/22 –[1]
Leitsätze des Gerichts:
1. Ein Leistungsbündel aus Sportschwimmbad und Sauna kann sich aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers als eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung darstellen, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre, wofür insbesondere ein einheitlicher Eintrittspreis und eine auf die kombinierte Nutzungsmöglichkeit bezogene Werbung sprechen.
2. Eine solche einheitliche Leistung unterliegt…