Titel: Umfang der Verpflichtung zur eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung des Auftragsgegenstands in der Leistungsbeschreibung
Autor:
RA Dr. Tom Christian Ohse
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Celle (Niedersachsen)
Datum: 25.05.2023
Aktenzeichen: 13Verg2/23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Vergaberecht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
24082895
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 3/2024, Seite 78
Umfang der Verpflichtung zur eindeutigen und erschöpfenden Beschreibung des Auftragsgegenstands in der Leistungsbeschreibung
– OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2023 – 13 Verg 2/23 –[1]
Leitsätze der Redaktion:
- Grundsätzlich ist der Auftragsgegenstand nach § 121 GWB in der Leistungsbeschreibung so eindeutig und erschöpfend wie möglich zu beschreiben, sodass die Beschreibung für alle Unternehmen im gleichen Sinne verständlich ist und die Angebote miteinander verglichen werden können. Dieses Gebot gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Es endet an der Grenze des Mach- und Zumutbaren und…