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Titel: Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen
Behörde / Gericht: Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
Datum: 19.12.2023
Aktenzeichen: 7 C 4.22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, Umweltschutzrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 24082857 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2024, Seite 39

Zulässigkeit nachträglicher artenschutzrechtlicher Beschränkungen des Betriebs von Windenergieanlagen

– BVerwG, Urteil vom 19.12.2023 – 7 C 4.22 –[1]

Leitsatz der Redaktion:

Die Naturschutzbehörden sind grundsätzlich befugt, gegenüber Betreibern bestandskräftig genehmigter Windenergieanlagen nachträgliche Anordnungen zur Verhinderung von Verstößen gegen das artenschutzrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu treffen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach Genehmigungserteilung wesentlich geändert…

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