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Titel: Operative Abwicklungskosten eines Netzbetreiber nach EEG und KWKG sind beeinflussbare Kosten
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 08.11.2023
Aktenzeichen: 3 Kart 32/ 22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, KWK-G
Dokumentennummer: 24082858 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2024, Seite 40

Operative Abwicklungskosten eines Netzbetreiber nach EEG und KWKG sind beeinflussbare Kosten

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2023 – 3 Kart 32/ 22 –[1]

Leitsatz des Gerichts:

Die Kosten, die einem Netzbetreiber durch die operative Abwicklung der ihn kraft Gesetzes treffenden Pflicht zur Abnahme und Vergütung von EEG- bzw. KWKG-Strom entstehen, etwa in Form von Personal- und Sachaufwand (sog. operative Abwicklungskosten), sind nicht als Kosten aus „gesetzlichen Abnahme- und Vergütungspflichten“ und damit nicht als dauerhaft nicht beeinflussbare…

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