Titel: Operative Abwicklungskosten eines Netzbetreiber nach EEG und KWKG sind beeinflussbare Kosten
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 08.11.2023
Aktenzeichen: 3 Kart 32/ 22
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
Energie(wirtschafts)recht,
EU-Recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
KWK-G
Dokumentennummer:
24082858
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 2/2024, Seite 40
Operative Abwicklungskosten eines Netzbetreiber nach EEG und KWKG sind beeinflussbare Kosten
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2023 – 3 Kart 32/ 22 –[1]
Leitsatz des Gerichts:
Die Kosten, die einem Netzbetreiber durch die operative Abwicklung der ihn kraft Gesetzes treffenden Pflicht zur Abnahme und Vergütung von EEG- bzw. KWKG-Strom entstehen, etwa in Form von Personal- und Sachaufwand (sog. operative Abwicklungskosten), sind nicht als Kosten aus „gesetzlichen Abnahme- und Vergütungspflichten“ und damit nicht als dauerhaft nicht beeinflussbare…