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Titel: Veräußerung von Solar(teil)anlagen eines Solarparks an eine Vielzahl von Erwerbern: Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. §1 Abs.1a UStG bei „Aufsplitterung“ eines zuvor einheitlichen Unternehmens
Behörde / Gericht: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (in Kiel)
Datum: 14.03.2024
Aktenzeichen: 4 K 75/23
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086196 ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2024, Seite 334

Veräußerung von Solar(teil)anlagen eines Solarparks an eine Vielzahl von Erwerbern: Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. §1 Abs.1a UStG bei „Aufsplitterung“ eines zuvor einheitlichen Unternehmens

– FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.03.2024 – 4 K 75/23 –[1]

Leitsätze der Redaktion:

  1. Das Vorliegen der Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG ist nicht bereits deshalb zu verneinen, weil der Veräußerer nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übereignet, sondern insbesondere die Wirtschaftsgüter, die zur sog. zentralen Infrastruktur zählen, für sich behalten hat.
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