Titel: Veräußerung von Solar(teil)anlagen eines Solarparks an eine Vielzahl von Erwerbern: Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. §1 Abs.1a UStG bei „Aufsplitterung“ eines zuvor einheitlichen Unternehmens
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (in Kiel)
Datum: 14.03.2024
Aktenzeichen: 4 K 75/23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
24086196
ebenso Versorgungswirtschaft, Heft 12/2024, Seite 334
Veräußerung von Solar(teil)anlagen eines Solarparks an eine Vielzahl von Erwerbern: Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. §1 Abs.1a UStG bei „Aufsplitterung“ eines zuvor einheitlichen Unternehmens
– FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.03.2024 – 4 K 75/23 –[1]
Leitsätze der Redaktion:
- Das Vorliegen der Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG ist nicht bereits deshalb zu verneinen, weil der Veräußerer nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übereignet, sondern insbesondere die Wirtschaftsgüter, die zur sog. zentralen Infrastruktur zählen, für sich behalten hat. …